Nebenklage / Adhäsionsverfahren / Zeugenbetreuung

Wir sind auch im Bereich der Opfer-/Zeugenbetreuung, Nebenklage und in Adhäsionsverfahren tätig.
Als Nebenklage wird die Teilnahme eines Geschädigten oder des Rechtsnachfolgers an die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft in dem laufenden Strafverfahren bezeichnet. Die Nebenklage stellt neben der Privatklage eine Ausnahme vom Strafververfolungsmonopol des Staates dar. Anders als bei der strafprozessualen Privatklage, bei der noch keine Anklage vorliegt, sondern vom Privatkläger erst noch erzwungen werden muss, schließt sich der Nebenkläger einer bereits bestehenden Anklage der Staatsanwaltschaft an. Der Nebenkläger hat im Verfahren ua. Rechte, die auch die anderen Beteiligten haben, wie Anwesenheit in der Hauptverhandlung, das Recht Zeugen und den Angeklagten zu befragen. Der Nebenkläger kann Rechtsmittel einlegen und zurücknehmen. Durch die Nebenklage werden die Interessen des Opfers verstärkt geschützt und gleichzeitig wird die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft  unterstützt.

Im Rahmen des Adhäsionsverfahrens hat das Opfer die Möglichkeit, erlittene Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Straftat aufgetreten sind, zu kompensieren. Das Opfer kommt in diesem Zusammenhang vereinfacht und mit einem sehr geringen Kostenaufwand zu einem Vollstreckungstitel gegen den Täter.