Wirtschaftsstrafrecht, Vermögensdelikte, Fälschungsdelikte

Der Begriff Allgemeines Strafrecht ist gesetzlich nicht definiert und auch nicht gesetzlich geregelt. Darunter versteht man diejenigen Delikte, die man im Strafgesetzbuch finden kann und nicht in Nebengesetzen des Strafrechts, wie zum Beispiel dem Betäubungsmittelgesetz oder dem Straßenverkehrsgesetz. Auch solche Strafverfahren erfordern jahrelange Erfahrung und Fachwissen, weshalb wir Sie bei Fällen des allgemeinen Strafrechts spezialisiert und fundiert beraten und als Strafverteidiger vertreten können.

Die Vertretung durch einen Fachanwalt für Strafrecht garantiert die bestmögliche Vertretung und Beratung bei Strafsachen.

Beim allgemeinen Strafrecht handelt es sich um eine umfangreiche, für den Laien undurchschaubare komplexe Materie. Wir vertreten Ihre Interessen angefangen bei kleinen Bagatelldelikten bis hin zu großen und umfangreichen sowie komplexen Fällen.

Zum Bereich des allgemeinen Strafrechts, der Vermögensdelikte und des Wirtschaftsstrafrechts zählen z.B. Straftaten wie Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Urkundenfälschung, Sachbeschädigung oder Bestechlichkeit. Gleichfalls Körperverletzungsdelikte, Raub und Erpressung.

Jegliche oben aufgeführten Delikte können eine Verurteilung sowie weitreichende Folgen nach sich ziehen. Daher sollte frühzeitig ein Verteidiger zu Rate gezogen werden, keinesfalls verbessert sich die Lage durch Untätigkeit.
Unter Zuhilfenahme eines Verteidigers können viele Delikte im Vorfeld ergebnisorientiert genau definiert werden. Es kommt eine Beendigung des Verfahrens durch Einstellung mit oder ohne Auflagen oder ein Strafbefehl in Betracht. In diesen Fällen kommt es nicht zur Durchführung einer öffentlichen Hauptverhandlung.