Kapitaldelikte

Die Bezeichnung Kapitaldelikt stammt aus dem lateinischen (von capitalis, das Leben betreffend). Kapitalstrafsachen betreffen ausschließlich Delikte gegen das Leben eines Menschen.

Kapitaldelikte haben die Aufmerksamkeit in der Bevölkerung. Einer solchen Aufgabe muss man als Strafverteidiger überhaupt erst gewachsen sein. Ein Tötungsdelikt wird vor der Schwurgerichtskammer, dem und größtem Gericht beim Landgericht verhandelt. Sogenannte Kapitaldelikte (va. Tötungsdelikte) stellen besondere Anforderungen an die Verteidigung. Bei den Kapitalstrafsachen kommt es neben der Aufklärung des Sachverhalts zumeist darauf an, Kenntnisse im Bereich der Schuldminderungs- und Entschuldigungsgründe (Affekt ua.) taktisch klug umzusetzen.